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Naturschutzgebiete in Heidelberg: Übersicht

Heidelberg hat fünf Naturschutzgebiete mit rund 85 Hektar: vom Felsenmeer am Königstuhl bis zum Altneckar in Wieblingen. Lage, Größe, Schutzzweck, Regeln.

von Heidelberg-Interaktiv ·

Auf Heidelberger Gemarkung liegen fünf Naturschutzgebiete mit zusammen rund 85 Hektar: Felsenmeer, Russenstein und Naturpark Michelsbrunnen im Stadtwald, die Altneckar-Gebiete bei Wieblingen und am Wörth, der ehemalige Buntsandsteinbruch an der Neckarhalde bei Ziegelhausen und ein Teil des Steinbruchs Leimen. In allen gilt: auf den Wegen bleiben, nichts pflücken, Hunde nicht frei laufen lassen.

NaturschutzgebietNr.ausgewiesenFläche laut LUBWLageSchutzzweck in Kürze
Felsenmeer, Russenstein, Naturpark Michelsbrunnen2.02119. Mai 195611,2 hadrei Teilflächen im Stadtwald: Königstuhl-Nordhang, Neckarhang, östlich des Kohlhofseiszeitliche Blockhalden, Felsen, artenreicher Laubwald
Unterer Neckar: Altneckar Heidelberg-Wieblingen2.09717. Dezember 198645,2 haab Wehr Wieblingen flussabwärtsnaturnaher, nicht schiffbarer Neckar, Vogelwelt
Unterer Neckar: Altneckar Wörth-Weidenstücker2.09817. Dezember 198616,7 ha, davon 11,6 ha in Heidelbergwestlich der A-5-Brücke bis Edingen-Neckarhausentypische Pflanzengesellschaften der Flussaue
Ehemaliger Buntsandsteinbruch an der Neckarhalde2.15519. Oktober 199213,4 haNeckarhang südöstlich von ZiegelhausenSteinbruch, Felswände, totholzreicher Wald
Steinbruch Leimen2.19110. Oktober 199522,0 ha, davon 4 ha in Heidelbergsüdliche Stadtgrenze, größtenteils in LeimenFledermausquartier, seltene Amphibien

Die Flächen stammen aus den Schutzgebietssteckbriefen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), die Summe der Heidelberger Anteile beträgt rund 85,4 Hektar. In den Verordnungstexten stehen zum Teil gerundete oder ältere Werte, etwa 9,85 Hektar für die drei Waldgebiete von 1956.

Wer ist zuständig?

Naturschutzgebiete werden in Baden-Württemberg per Verordnung ausgewiesen. Die Heidelberger Verordnung von 1956 erließ das Regierungspräsidium Nordbaden, die späteren von 1986 bis 1995 das Regierungspräsidium Karlsruhe. Pflege und Kontrolle vor Ort übernimmt laut Stadt das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz, im Palais Prinz Carl am Kornmarkt 1 (Telefon 06221 58-18000, [email protected]). Das Amt weist selbst Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale aus.

Felsenmeer, Russenstein und Naturpark Michelsbrunnen

Das älteste Heidelberger Naturschutzgebiet besteht aus drei getrennten Teilflächen, die das Regierungspräsidium Nordbaden am 19. Mai 1956 unter Schutz stellte.

  • Felsenmeer: Laut Stadt liegt es im Stadtwald südlich des Wolfsbrunnens in Schlierbach. Es ist eine nordwestexponierte Buntsandstein-Blockhalde, eine eiszeitliche Formation mit viel Moos und Flechten, locker bestanden mit Eiche, Birke, Vogelbeere und Esskastanie. Die Verordnung nennt 4,95 Hektar. Der Neckarsteig führt auf einem schmalen Pfad durch das Felsenmeer.
  • Russenstein: ein südexponierter, teils felsiger Hang zum Neckartal mit Laubmischwald aus Hainbuche, Eiche, Kastanie, Hasel, Weißdorn, Feldahorn und Birke, oft mit dichten Waldreben-Vorhängen (Clematis). Die Verordnung nennt 3,5 Hektar. Die Granitklippen liegen laut Wikipedia am Neckarufer auf Höhe der Ziegelhäuser Landstraße.
  • Naturpark Michelsbrunnen: 1,4 Hektar östlich des Kohlhofs. Ein mehrstufiger Laubwald an kleinen Bächen und Blockhalden aus Mittlerem Buntsandstein, laut LUBW mit tief gelegenen Wuchsorten hochmontaner Pflanzenarten, also von Arten höherer Berglagen. Laut Stadt ein günstiger Salamanderlaichplatz, die alten Bäume bieten Höhlenbrütern Nistplätze.

Die Verordnung von 1956 verbietet unter anderem, Pflanzen zu beschädigen oder zu pflücken, Tiere zu stören, die Wege zu verlassen, zu lärmen, Feuer zu machen und Abfall wegzuwerfen.

Erreichbarkeit: Das Felsenmeer erreichen Sie zu Fuß vom Wolfsbrunnen in Schlierbach aus oder auf dem Neckarsteig vom Königstuhl Richtung Neckargemünd. Zum Michelsbrunnen gehen Sie vom Kohlhof aus.

Altneckar Heidelberg-Wieblingen

Das größte Heidelberger Naturschutzgebiet gehört zum Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Unterer Neckar“, das das Regierungspräsidium Karlsruhe am 17. Dezember 1986 ausgewiesen hat. Es reicht vom Wehr Heidelberg-Wieblingen bis zur Neckarmündung in Mannheim, ist insgesamt rund 735,7 Hektar groß und besteht aus sechs Naturschutzgebieten (rund 187 Hektar) und fünf Landschaftsschutzgebieten.

Das Naturschutzgebiet Altneckar Heidelberg-Wieblingen umfasst rund 45,2 Hektar. Seine Ostgrenze bildet das Wehr, im Norden verläuft die Grenze entlang der Mauer zwischen Neckarkanal und Altneckar, auf der anderen Seite entlang der Wohnbebauung an Klostergasse und Wundtstraße. Die Inseln gehören dazu, auch die Schwabenheimer Insel. Der Schutzzweck laut Verordnung:

  • Erhalt der noch ursprünglich geformten, naturnahen, nicht schiffbaren Flussabschnitte mit Wildflusscharakter
  • Erhalt der typischen, teils gefährdeten Pflanzengesellschaften der Flusslandschaft
  • Erhalt einer auentypischen Tierwelt, insbesondere europäischer Vogelarten
  • Sicherung als Brut-, Rast-, Nahrungs- und Überwinterungsgebiet für wandernde Arten

Laut BUND-Ortsgruppe Wieblingen ist das Gebiet gleichzeitig Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat), und auch der Biber ist hierher zurückgekehrt. In der Würdigung zur Unterschutzstellung sind für den Unteren Neckar 151 beobachtete Vogelarten dokumentiert. Welche Arten Sie dort heute sehen und wann, steht in unserem Beitrag zur Vogelbeobachtung in Heidelberg.

Regeln am Altneckar

Die Verordnung verbietet in den Naturschutzgebieten am Unteren Neckar unter anderem:

  • zu baden, zu zelten, zu lagern oder Fahrzeuge abzustellen
  • Feuer außerhalb gekennzeichneter Feuerstellen
  • Hunde frei laufen zu lassen
  • die Wege zu verlassen
  • die Wege mit Fahrzeugen zu befahren (Radfahren nur auf ausgewiesenen Radwegen)
  • Flugmodelle oder Modellboote zu betreiben
  • Pflanzen zu entnehmen, Tiere zu stören oder Nester zu beschädigen

Die BUND-Ortsgruppe Wieblingen und der ehrenamtliche Naturschutzdienst fassen die Regeln vor Ort mit der Aktion „WirBrauchenDeinenSchutz“ so zusammen: Schwimmen ist nur im Kraftwerksauslauf erlaubt. Untersagt sind das Betreten der Inseln am gegenüberliegenden Ufer, Schwimmen in der Schlut zwischen den Inseln und im Altneckar, Angeln im Naturschutzgebiet und das Anlanden auf den Inseln mit Boot oder Stand-up-Paddle-Board.

Erreichbarkeit: Das Gebiet liegt im Stadtteil Wieblingen und am Rand des Universitätscampus im Neuenheimer Feld. Der BUND trifft sich zu seinen Führungen vor dem Haus am Wehrsteg an der verlängerten Uferstraße, auf der Campus-Seite.

Altneckar Wörth-Weidenstücker

Das zweite Heidelberger Teilgebiet des Unteren Neckars liegt weiter flussabwärts. Im Osten begrenzt es die Autobahnbrücke der A 5, es umfasst den „Krottenneckar“ und die Uferböschung im Gewann Wörth und reicht über die Gemarkungsgrenze nach Edingen-Neckarhausen. Die Verordnung nennt rund 19 Hektar, die LUBW führt 16,7 Hektar, davon 11,6 auf Heidelberger und 5,1 auf Edinger Gemarkung. Geschützt sind vor allem die für die Flusslandschaft am unteren Neckar typischen, teils gefährdeten Pflanzengesellschaften. Es gelten dieselben Verbote wie am Altneckar Wieblingen.

Ehemaliger Buntsandsteinbruch an der Neckarhalde

Laut Verordnung vom 19. Oktober 1992 liegt das Gebiet am rechten unteren Neckarhang, etwa 2 Kilometer flussaufwärts vom alten Ortskern Ziegelhausen im Staatswald (Distrikt Kameralwald), Richtung Kleingemünd. Geschützt ist ein Steinbruch im Mittleren Buntsandstein, der laut Stadt Anfang des 20. Jahrhunderts aufgegeben wurde. Hier wurden Bausteine für historische Bauten Heidelbergs gebrochen.

Der Schutzzweck umfasst die freiliegenden Felswände, Schutt- und Blockhalden mit seltenen Moosen und Flechten, Reste eines Buchen-Eichen-Waldes und einen Wald mit hohem Totholzanteil, der höhlenbewohnenden Säugetieren und Vögeln Lebensraum bietet. Felswände sollen offen gehalten werden, damit sich fels- und höhlenbrütende Vogel- und Fledermausarten ansiedeln können. Die Verordnung verbietet unter anderem, die Wege zu verlassen, zu klettern, zu zelten oder zu lagern und Hunde frei laufen zu lassen.

Steinbruch Leimen

Das Naturschutzgebiet vom 10. Oktober 1995 umfasst rund 21 bis 22 Hektar, davon liegen laut LUBW 4 Hektar auf Heidelberger Gemarkung an der südlichen Stadtgrenze. Geschützt ist ein ehemaliger Muschelkalksteinbruch mit Stollensystem. Laut Verordnung ist er Sommer- und Winterquartier vieler Fledermausarten, die sich von hier mit anderen Lebensräumen austauschen, etwa mit dem Heidelberger Schloss. In den Gewässern leben Wechselkröte und Gelbbauchunke.

Anders als in den übrigen Gebieten gilt hier ein striktes Betretungsverbot: Erlaubt ist nur das Gehen auf landwirtschaftlichen Wegen außerhalb des Steinbruchs. Hunde dürfen nicht in das Gebiet, Klettern und Reiten sind verboten.

Naturschutzgebiete in der Nähe von Heidelberg

Am Unteren Neckar schließen sich flussabwärts die übrigen vier Naturschutzgebiete des Schutzgebiets „Unterer Neckar“ an: Neckaraue zwischen Botzheimer Wasen und Obere Wörth (rund 5,9 Hektar, Ladenburg), Altneckarschleife-Neckarplatten (rund 85,5 Hektar zwischen Edingen-Neckarhausen und Ladenburg), Wörthel und Maulbeerinsel in Mannheim. Auf der Maulbeerinsel steht laut Verordnung der Rest einer Anfang des 19. Jahrhunderts für die Seidenraupenzucht angelegten Pflanzung des Weißen Maulbeerbaums.

Landschaftsschutzgebiete, Biotope und Naturdenkmale

Neben den Naturschutzgebieten schützt die Stadt weitere Flächen mit weniger strengen Regeln:

  • Landschaftsschutzgebiete: 45 Prozent der Heidelberger Gemarkung. „Bergstraße Mitte“ mit rund 6.000 Hektar (Verordnung von 1973) umfasst fast den gesamten Stadtwald, dazu kommt „Unterer Neckar“ mit rund 48 Hektar.
  • Geschützte Biotope: 533 registrierte Biotope mit zusammen rund 175 Hektar, am häufigsten Trockenmauern, Feldhecken und Feldgehölze, seltener Nasswiesen, Höhlen, Quellfluren und Bruchwälder.
  • Naturdenkmale: 28 Einzelgebilde, meist alte Bäume, aber auch der Riesenstein oberhalb der Altstadt, die Dolinen im Emmertsgrund und das Meutersloch in Ziegelhausen. Dazu 12 flächenhafte Naturdenkmale, darunter das Felsenmeer „Jägerfelsen“ in Ziegelhausen, der Wilckensfels in Neuenheim, die Teufelskanzel in Schlierbach und die Mausbachwiese in Ziegelhausen.

Der Unterschied in der Praxis: In Landschaftsschutzgebieten sind die Verbote allgemeiner gefasst. Die Verordnung „Unterer Neckar“ verbietet dort Handlungen, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen, und nennt als Ziel auch die Erholung der Allgemeinheit. In den Heidelberger Naturschutzgebieten gelten dagegen ausdrücklich Wegegebot und Sammelverbot, an Altneckar und Neckarhalde zusätzlich Leinenpflicht.

Geführt durch die Schutzgebiete

Das städtische Umweltbildungsprogramm „Natürlich Heidelberg“ bündelt Exkursionen von Vereinen und Fachleuten, darunter Führungen des BUND Wieblingen am Altneckar und vogelkundliche Exkursionen des NABU Heidelberg. Der nächste Termin am Altneckar ist Samstag, 12. Dezember 2026, 15 bis 17 Uhr, kostenlos mit Anmeldung über natuerlich.heidelberg.de. Weitere Angebote stellen wir in unserem Beitrag über naturkundliche Führungen vor.

Häufige Fragen

Wie viele Naturschutzgebiete gibt es in Heidelberg?

Fünf, mit zusammen rund 85 Hektar auf Heidelberger Gemarkung. Die Stadt führt das Gebiet von 1956 in drei Teilen (Felsenmeer, Russenstein, Michelsbrunnen), rechtlich ist es ein einziges Naturschutzgebiet.

Wo liegt das Felsenmeer in Heidelberg?

Laut Stadt im Stadtwald südlich des Wolfsbrunnens in Schlierbach, am Nordostabhang des Königstuhls. Der Neckarsteig zwischen Königstuhl und Neckargemünd führt auf einem schmalen Pfad hindurch.

Darf ich mit dem Hund in ein Naturschutzgebiet?

In den Gebieten am Altneckar und an der Neckarhalde nur an der Leine. In das Naturschutzgebiet Steinbruch Leimen dürfen Hunde gar nicht.

Darf man am Altneckar in Wieblingen baden?

Im Naturschutzgebiet ist Baden laut Verordnung verboten. Die BUND-Ortsgruppe nennt den Kraftwerksauslauf als einzige Stelle, an der Schwimmen erlaubt ist. Die Inseln dürfen nicht betreten werden.

Darf man in Naturschutzgebieten Pflanzen oder Kräuter sammeln?

Nein, das Entnehmen von Pflanzen und Pflanzenteilen ist in allen Heidelberger Naturschutzgebieten verboten. Außerhalb davon erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz kleine Mengen für den eigenen Bedarf, mehr dazu in unserem Beitrag über Kräuterwanderungen.

Was ist der Unterschied zwischen Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet?

Naturschutzgebiete schützen Natur und Arten streng, mit Wegegebot und Sammelverbot. Landschaftsschutzgebiete wie „Bergstraße Mitte“ sichern vor allem den Charakter der Landschaft und ihren Erholungswert, ihre Verbote sind allgemeiner gefasst.

Quellen

Stand der Angaben: 12. Oktober 2026.